Schreiben der Ärztekammer an den Kinderarzt:
Sehr geehrter Herr Dr. …,
uns liegen Meldungen von verschiedenen Seiten vor, in denen der Verdacht geäußert wird,
dass von Ihnen erstattete Atteste nicht ordnungsgemäß erstellt worden seien.
Bei den Attesten handelt es sich um eine Befreiung von der Pflicht,
eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Es liegen folgende Hinweise / Atteste vor:
………
Da wir aufgrund unseres gesetzlichen Auftrages derartigen Beschwerden nachgehen müssen,
bitten wir Sie um Stellungnahme.
Mit freundlichen Grüßen
…
Antwort des Kinderarztes an die Ärtekammer:
Sehr geehrter Herr XXXXXXXX,
danke für Ihr freundliches Schreiben vom 24. September. So bekomme ich die Gelegenheit darzulegen, dass die von Schulleitungen beanstandeten Atteste nicht nur ordnungsgemäß erstellt wurden, sondern dringend notwendig waren.
Die genannten Kinder reagieren mit Gesundheitsstörungen, wenn sie eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Die körperlichen Gesundheitsprobleme (auch seelische und soziale treten auf) resultieren aus dem Sauerstoffmangel und der rasch und immens zunehmenden Kohlendioxidkonzentration unter der Maske, da die Kinder ihre Ausatemluft wieder einatmen müssen. Unmittelbare Folgen sind Mattigkeit, Kopfweh, Schwindel, Übelkeit, Konzentrationsstörungen, Atemnot. Wird nicht Abhilfe geschaffen, so gewöhnen sich die Kinder daran, jedoch mit chronischen Folgen: Sauerstoffmangel schwächt ihre Hirnleistung dauerhaft und schädigt die Entwicklung des Gehirns irreversibel. Kinder zur Mund-Nasen-Bedeckung zu zwingen, ist medizinisch absolut kontraindiziert.
Nicht nur den Eltern, auch mir als Kinderarzt blutet das Herz, wenn Kindern Sauerstoff entzogen wird. Ärzte berichteten kürzlich von zwei 13jährigen ansonsten gesunden Mädchen, die beim Tragen einer Maske verstorben sind! Die erste Obduktion liegt schon Wochen zurück. Da nichts gefunden wurde, heißt es jetzt: „Die Staatsanwaltschaft braucht mehr Zeit.“ Wofür? Um nicht so schnell konstatieren zu müssen, dass Kohlendioxidvergiftung die Ursache war?
Ich will nicht schuldig sein an Gesundheits- und Entwicklungsschäden bis hin zum Tod, indem ich Hilferufe übersehe und übergehe.
Jede Verordnung sieht Ausnahmen vor. Vom Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung befreit werden kann man „aus medizinischen oder sonstigen zwingenden Gründen“. Liegen diese Gründe vor, so gebietet es mir meine ärztliche Berufung, denen zu helfen, die sich an mich wenden. Ich will und kann mich nicht der unterlassenen Hilfeleistung schuldig machen, indem ich bei Kindeswohlgefährdung nicht handle.
Es ist sehr bedauerlich, dass Schulleitungen leidenden Kindern die notwendige Erleichterung nicht gönnen, sondern sich über mich beschweren. Ich halte es für nicht hinnehmbar, dass medizinische Laien ärztliches Handeln in Frage stellen und es zum Schaden von Kindern zu beeinträchtigen versuchen.
Gewiss stellen Sie sich die Frage, wie es kommt, dass ich als Kinderarzt für ziemlich weit entfernte Orte tätig geworden bin. Privat-leistungen, wie z.B. Atteste, sind ja nicht an einen bestimmten Ort gebunden. Arzt des Vertrauens dieser Familien bin ich durch private Kontakte geworden.
Das hat natürlich auch damit zu tun, dass Betroffene an Ort und Stelle zu wenig Hilfe erfahren. Viele Ärzte haben Angst vor Repressalien, wenn sie Patienten gesundheitliche Gründe bescheinigen. Ärzte dürften aber auf Grund ihrer Berufsethik die Augen und Ohren nicht verschließen, wenn Menschen unter Gesundheitsstörungen leiden und sich an sie wenden.
Gegen die Verunsicherung der Ärzte könnten die Ärztekammern etwas tun, indem sie ihren Mitgliedern proaktiv mitteilen, dass notwendige Atteste nicht beanstandet werden. Das ist meine dringende Bitte!
Mit freundlichen Grüßen
XXXXXXXXXXX
Anmerkung: Dieser Verfasser dieses Briefes ist uns bekannt und wurde auf verständlichen Wunsch hinsichtlich persönlicher Angaben gekürzt.