Fatale Maskenpflicht für Schulkinder: Strafanzeige gegen Bayerische Landesregierung wegen fahrlässiger Tötung, Misshandlung Schutzbefohlener u.a. (Mustervorlage)
An die
Staatsanwaltschaft München I
Linprunstraße 25
80335 München
Selfkant, den 1.10.2020
Strafanzeige wegen der Einführung der Maskenpflicht für Schulkinder
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit stelle ich Strafantrag und erstatte ich
Strafanzeige
gegen
alle Mitglieder der Bayerischen Landesregierung
wegen aller in Betracht kommenden Straftatbestände und Beteiligungsformen
insbesondere wegen des Tatverdachts
der fahrlässigen Tötung gem. § 222 StGB,
der Körperverletzung im Amt mit Todesfolge gem. §§ 223, 227, 340 StGB,
der Nötigung im Amt durch aktives Tun und Unterlassen gem. §§ 240 Abs. 4, 13 StGB
des Verleitens von Untergebenen zu einer Straftat gem. § 357 StGB,
der Misshandlung Schutzbefohlener durch aktives Tun und Unterlassen gem. §§ 225, 13 StGB,
jeweils (soweit Vorsatzdelikte in Bezug genommen werden) auch gemeinschaftlich gem. § 25 Abs. 2 StGB.
Ich stelle klar: Alle Menschen, die sich dieser Strafanzeige anschließen möchten, dürfen diese Anzeige als Anlage oder als Textvorlage verwenden und – auch gemeinsam mit Dritten – für eine eigene Strafanzeige gegen die Landesregierung des Freistaates Bayern verwenden und (postalisch oder per Fax) bei der Staatsanwaltschaft München einreichen. (...)
Begründungen der Anzeige siehe unter:
Schlußbemerkung:
(...) Aus den o.g. Gründen gibt es folglich nicht einen einzigen nachvollziehbaren bzw. rechtfertigenden Grund, alle Schulkinder (von vorgesehenen Ausnahmegruppen abgesehen) mit einer Maskenpflicht auf eine Art und Weise zu quälen, das damit nur eines erreicht werden kann: Eine schwere Traumatisierung unzähliger Kinder, die mit unabsehbaren gesundheitlichen Folgen verbunden sein werden.Wenn eine solche Maskenpflicht kommt, dann haben wir beste Aussichten, eine Generation von psychisch verkrüppelten Kindern heranzuziehen.
Kinderärzte wie Dr. Josef Diers würden dies jederzeit als sachverständige Zeugen vor Gericht bestätigen können.
Da ich das nicht möchte, habe ich mich zu dieser Strafanzeige entschlossen.
Ich möchte in diesem Zusammenhang alle Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, insbesondere alle beamteten Lehrer an ihre Remonstationspflicht erinnern. (...)
Wer dazu verpflichtet werden soll grund- und sinnlos Kinder einer entwürdigenden und gesundheitsgefährdenden Behandlung auszusetzen, der ist als Mensch und Amtsträger nicht nur zum Widerspruch berechtigt, sondern verpflichtet.
Von daher bitte ich um die Aufnahme der Ermittlungen. (...)
Anlage 1:
Anlage 2: